Schulgesetz §4a

Im Schulgesetz für Baden-Württemberg wird im §4a die Umstellung auf die Ganztagsschule geregelt. Folgendes Verfahren wird darin festgelegt (vereinfachte Darstellung):
 
Die Kommune als Schulträger stellt beim Kultusministerium / Regierungspräsidium als obere Schulaufsichtsbehörde einen Antrag zur Einführung der Ganztagsschule nachdem die Schulkonferenz – das sind Lehrer- und Elternvertreter – der betroffenen Schule dem pädagogischen Konzept zugestimmt hat.
 
Das Kultusministerium / Regierungspräsidium prüft daraufhin, ob die Voraussetzungen für die Einführung erfüllt sind. Dazu zählen ein pädagogisches Konzept, Räumlichkeiten, Angebot für das Mittagessen, aber auch, ob eine Mindestzahl von Schülern für die beantragte Form – verpflichtend oder Wahlform – erreicht wird. Sind die Voraussetzungen erfüllt, wird die Umsetzung genehmigt und Fördermittel werden zugewiesen.
 
Die Stadt stellt die Einführung in Freiberg nun so dar, als habe das Schulamt die Empfehlung ausgesprochen, in Freiberg sei Ganztagsschule nur in der verpflichtenden Form möglich und auch dies nur an einer der drei Schulen. Ein Telefonat mit dem Schulamt ergab aber, dass diese Einschränkung gemacht wurde, weil aufgrund der Zahlen der Stadt nicht klar sei, ob genügend Schüler für die Einführung der Ganztagschule erreicht werden. Im Klartext heißt das, man weiß nicht, wie hoch der Bedarf in Freiberg ist.
 
Von der Stadt wird mit Nachdruck darauf verwiesen, dass der Bedarf für die Ganztagsschule sehr hoch ist und noch weiter zunehmen wird. Warum aber konnte die Stadt dem Schulamt keine entsprechenden Zahlen vorlegen? Und wenn der Bedarf tatsächlich so hoch ist, dann gibt es für Freiberg auch kein Hindernis, die Wahlform einzuführen, und zwar an so vielen Schulen wie notwendig.
 
Wir sehen ein ausreichendes und gutes Ganztagsangebot auch als notwendig an. Aber das Konzept sollte Schülern und Eltern doch so viel Freiheit in ihrer Entscheidung lassen, wie das Schulgesetz möglich macht. Und da offenbar die Schülerzahl als grundlegendes Kriterium nicht klar ist, muss die Stadt erst hier ihre Hausaufgaben machen, sonst läuft sie Gefahr, für die Zukunft einen Engpass zu schaffen. Denn wenn die Nachfrage an der Ganztagsschule tatsächlich steigt, dann ist man mit der Konzentration auf eine Schule deutlich eingeschränkter als wenn mehrere Schulen Ganztagsschule anbieten.